Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur
Barrierefreiheit

Die Ebner Event Logistics GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.ebner-eventlogistics.com

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA sowie den Vorgaben der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen.
Die Website ist derzeit teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
– einzelne PDF-Dokumente können nicht vollständig barrierefrei sein
– eingebettete Videos enthalten möglicherweise keine vollständigen Untertitel
– einzelne grafische Elemente oder Bilder können ohne alternative Textbeschreibung vorliegen
Wir sind bemüht, diese Inhalte schrittweise zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.03.2026 erstellt.
Die Bewertung der Website erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage der WCAG-Richtlinien.

Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, kontaktieren Sie uns bitte.

Ebner Event Logistics GmbH
Breitwies 8
5303 Thalgau
Österreich
Telefon: +43 6235 20572
E-Mail: office@ebner-eventlogistics.com

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage so rasch wie möglich zu bearbeiten.

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahrenzialministeriumservice.at